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Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.12.2023 abgeschafft, eine Neubeantragung und Verlängerung von Kinderreisepässen ist nicht mehr möglich. 

 

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich. Die Lieferzeit für Personalausweise und Reisepässe beträgt ca. 4 Wochen, daher ist eine rechtzeitige Beantragung notwendig. 

 

Um einen Personalausweis oder Reisepass für Kinder zu beantragen, ist es erforderlich, dass das Kind gemeinsam mit mindestens einem Elternteil persönlich im Bürgerbüro vorspricht. Zudem wird eine Zustimmungserklärung  von beiden Sorgeberechtigten benötigt. Allein Sorgeberechtigte müssen einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) mitbringen.

 

Wenn das Kind 10 Jahre oder älter ist, muss der Passantrag von dem Kind unterschrieben werden. Kinder unter 10 Jahren können eine Unterschrift abgeben.

 

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes

- falls vorhanden, ein altes Ausweisdokument des Kindes

- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)

- die Gebühr für die Ausstellung (Pesonalausweis 22,80 €, Reisepass 37,50, €)

- Einwilligungserklärung beider gesetzlicher Vertreter oder ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

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