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Urkundenanforderung

Anforderung von Urkunden

Personenstandsurkunden erhalten Sie beim Standesamt Ulrichstein, wenn Sie

  • in Ulrichstein oder den dazugehörigen Stadtteilen geboren sind
  • in Ulrichstein geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft gegründet haben
  • eine Person in Ulrichstein verstorben ist.

 

Bitte beachten Sie, dass Urkunden und alle sonstigen Auszüge aus Personenstansregistern nur ausgestellt werden, wenn die jeweilige Frist für die Fortführung des Registers noch nicht abgelaufen ist

  • Geburtenregister (Frist: 110 Jahre)
  • Eheregister (Frist: 80 Jahre)
  • Sterberegister (Frist: 30 Jahre)

 

Die Gebühren für Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem jeweiligen Register betragen jeweils 11,00 €. Nach Geldeingang wird Ihnen die Urkunde umgehend zugeschickt bzw. ausgehändigt.

 

Die Gebühren können Sie bei dem Standesamt Ulrichstein bar bezahlen oder auf folgende Bankverbindung überweisen:

 

Sparkasse Oberhessen IBAN: DE48518500790385102690, BIC: HELADEF1FRI

 

Volksbank Ulrichstein IBAN: DE27519610230000002410, BIC: GENODE51ULR

 

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